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Neues aus der Rechtsprechung: Wohnungseigentümergemeinschaften sind Verbraucher

News: 30.03.2015 in Allgemein

In drei Verfahren hatte der BGH über die Frage zu entscheiden, wie Wohnungseigentümergemeinschaften zu behandeln seien und stellte entgegen der Meinung der Berufungsgerichte fest, dass sie als Verbraucher iSd § 13 BGB zu qualifizieren sind.

Insbesondere verlieren Eigentümer ihre Verbrauchereigenschaft nicht durch den Eintritt in eine Wohnungseigentümergemeinschaft.

Auch wenn die WEG selbst Rechtsgeschäfte mit Drittenabschließt, die der Deckung des eigenen Bedarfs dienen, liegt regelmäßig eine private Vermögensverwaltung ihrer Mitglieder vor und damit gerade kein Handeln zu gewerblichen Zwecken, welches die Verbrauchereigenschaft ausschließen würde.

Auch die Vertretung durch einen gewerblichen Hausverwalter spricht nicht dagegen, da es hier nicht auf den Stellvertreter, sondern die Person des Vertretenen ankommt. 

 

Mehr zu den zugrundeliegenden Verfahren finden Sie in derPressemitteilung des BGH vom 25.03.2015

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=fe16ef9a2e8e1301523aac200b9b2dd8&nr=70591&linked=pm&Blank=1

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